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Kennbuchstabe b - Stehende Binnengewässer

Quelle:
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW - Kartieranleitung (05.2001) "Gesetzlich geschützte Biotope in NRW"(§62 LG)


Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche


Beschreibung:

Natürliche und vom Menschen geschaffene naturnahe stehende Binnengewässer (Stillgewässer) zeichnen sich häufig durch reich strukturierte Uferzonen und meist gut ausgebildete Wasservegetation aus. Die Vegetation der Uferzone wird in der Regel durch die Ufermorphologie, Wasserstandsschwankungen sowie durch Gehölzbeschattung bestimmt, die Ausprägung der Wasservegetation durch den Nährstoffgehalt des Wassers. Oft handelt es sich um nährstoffreiche Gewässer mit gut ausgebildeter Vegetation. Die Gewässer können ständig Wasser führen oder zeitweise trockenfallen; eine Flachwasserzone ist meist vorhanden. Zu natürlichen oder naturnahen Stillgewässern zählen Seen, Weiher, Altwässer, Kolke, Tümpel und alte Teichanlagen; weiterhin Gewässer in ehemaligen Abgrabungen sowie im Bereich von ehemaligen Aufschüttungen, Halden und Steinbrüchen, soweit sie, bedingt durch ihre Morphologie und Nutzung, eine naturnahe Entwicklung durchlaufen konnten.
  Verlandungsbereiche sind die Bereiche der Stillgewässer mit ihren Ufern, in denen durch Ablagerung von Pflanzenteilen und Schwebstoffen eine fortschreitende langsame Aufhöhung des Gewässerbodens erfolgt. Durch diese natürlichen Verlandungsprozesse entstehen in zeitlicher und räumlicher Abfolge bestimmte Pflanzengesellschaften in den Flachwasserzonen wie:
  • Unterwasservegetation (Armleuchteralgen- und Laichkrautgesellschaften)
  • Schwimmblattzone (oft Teich- und Seerosen)
  • Röhrichtzone (typische hochwüchsige Röhrichtarten wie Schilf oder Rohrkolben),
weiterhin Seggenbestände (Sauergräser), Flut- und Strandlingsrasen, Anuellenfluren, Hochstaudenfluren bis hin zu Ufergehölzen, die häufig aus Weiden und Erlen bestehen. Natürlicherweise und kulturhistorisch bedingt waren kleine Stillgewässer in den meisten Landschaftsteilen Nordrhein-Westfalens weit verbreitet. In Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung sind sie selten geworden und häufig stark beeinträchtigt. Intensive landwirtschaftliche Nutzung der Umgebung führt zu verstärktem Nährstoffeintrag und Beeinträchtigung der Ufervegetation. Weitere Gefährdungspunkte sind Verfüllung, intensive fischereiliche Nutzung, Veränderung der Gewässergestalt, Entwässerung, Müllablagerung, Schadstoffeintrag sowie, vor allem bei größeren Gewässern, die Erholungsnutzung (Baden, Lagern, Befahren).

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