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Kennbuchstabe a - Fließende Gewässer

Quelle:
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW - Kartieranleitung (05.2001) "Gesetzlich geschützte Biotope in NRW"(§62 LG)


Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche und regelmäßig überschwemmten Bereiche


Beschreibung:

Natürliche und naturnahe unverbaute Bereiche fließender Gewässer zeichnen sich durch einen natürlichen bzw. nur unwesentlich künstlich veränderten, meist gewundenen oder verzweigten Lauf aus, der, von der Fließwasserdynamik geformt, ein vielgestaltiges Fluss- und Bachbett enthält. Die Ufervegetation besteht aus Gehölz- oder Hochstaudensäumen, Uferröhrichten und Flutrasen, die Wasservegetation aus Unterwasser- und Schwimmblattpflanzengesellschaften. In bzw. an den Gewässern können stark strömende oder träge fließende Bereiche, seichte Stellen und tiefe Kolke, verschiedenartige Sohlensubstrate sowie Prallufer mit Uferabbrüchen oder Gleitufer mit Schlick-, Sand-, Kies- oder Felsbänken auftreten. Vielfach wechseln alle Ausprägungen auf engem Raum und in kurzen Gewässerstrecken miteinander ab. In träge fließenden Abschnitten bilden sich ständig verlagernde Schlingen und durch deren Abschnürung vom Hauptstrom entstehen Altarme. In Altarmen entwickeln sich oft ähnliche Vegetationsstrukturen wie in stehenden Gewässern.

 
Natürliche und naturnahe unverbaute Bereiche fließender Gewässer stehen oft in Kontakt mit anderen besonders geschützten Biotopen. Hierzu zählen Sümpfe und Riede, Röhrichte, Nass- und Feuchtgrünland, Quellbereiche oder Bruch-, Sumpf- oder Auwälder. Der Biotoptyp ist in Nordrhein-Westfalen landesweit verbreitet. Fließgewässer sind besonders gefährdet und beeinträchtigt durch Abwassereinleitung, Gewässerausbau (Begradigung, Verrohrung, Ufersicherung), Stauanlagen, Ableitung von Wasser (z.B. für Fischteiche), übermäßigen oder falschen Fischbesatz, standortfremde Aufforstungen im Uferbereich (z.B. Hybridpappeln, Fichten), naturbelastende übermäßige Freizeitaktivitäten, intensive Gewässerunterhaltung (z.B. Grundräumung und Beseitigung der Ufervegetation) sowie durch intensive landwirtschaftliche Nutzung der unmittelbaren Gewässerumgebung (z.B. Schad- und Nährstoffeintrag, Zerstörung von Uferstrukturen und Ufervegetation).

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